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ARTIKEL ÜBER SOLARPARK ALTZIRKENDORF: RECHTSKRAFT IN SICHT

ARTIKEL ÜBER SOLARPARK ALTZIRKENDORF: RECHTSKRAFT IN SICHT

Auszug aus dem Artikel „Solarpark Altzirkendorf: Rechtskraft in Sicht“,  Onetz, 12.10.2020

„Der Solarpark Altzirkendorf kann kommen: Das Projekt findet im Marktgemeinderat Unterstützung. Die jüngsten Planungsschritte lassen eine Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes noch in diesem Jahr erwarten.

Bild: do

Über die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Bauleitplanung für den Solarpark Altzirkendorf informiert Landschaftsarchitektin Vera Aures.

Längere Stellungnahmen gab es insbesondere von der Bauabteilung des Landratsamts, dem Technischen Umweltschutz, der Unteren Naturschutzbehörde, der Regionalplanung, dem Amt für Landwirtschaft, dem Bauernverband, der Regierung der Oberpfalz, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Staatlichen Bauamt Amberg. Zu den Themenschwerpunkten gehörten die Beurteilung der künftigen Blendwirkung der Solarmodule, Vorschläge zur Verbesserung des Naturhaushalts durch eine spezielle Gestaltung des Areals und ein Flächenausgleich zur Unterstützung wertvoller Lebensräume.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bedauerte den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen und hielt Photovoltaik-Alternativflächen auf Dächern von gewerblich genutzten Gebäuden und auf Privathäusern für erstrebenswerter. Großflächige Photovoltaik-Anlagen stünden zudem in Konkurrenz zu Biogasanlagen und Futterflächen der Milchviehhalter, hieß es. Das Amt empfahl eine Schafbeweidung, die im Planungsentwurf bereits enthalten ist.

Zu den umfangreicheren Stellungnahmen gehörten auch Hinweise des Bayernwerks und des Fachbereiches Straßenbau des Staatlichen Bauamts. Das Wasserwirtschaft erinnerte an Vorgaben für den Grundwasserschutz und machte bei der Pflege der Grundstücks- und Modulflächen ein Einsatzverbot von Pflanzenschutz- und chemischen Reinigungsmitteln zur Auflage.

Nach Einzelbeschlüssen zu den Auflagen und Anregungen billigte das Gremium in einem weiteren Verfahrensschritt einstimmig die nochmalige Auslegung der Entwurfsplanung einschließlich der Behördenbeteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und für die Änderung des Flächennutzungsplanes.„

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