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WIR BILDEN UNS LAUFEND FORT!

WIR BILDEN UNS LAUFEND FORT!

Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine der zentralen Herausforderung der Energiewende. Am 01. Februar 2023 ist das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten. Ziel der Neuregelungen ist es, die Ausweisung der erforderlichen Flächen sicherzustellen, zu beschleunigen und die Planungsverfahren deutlich zu vereinfachen.

Die gesetzlichen Neuregelungen, die zugehörigen Hintergründe und Fragestellungen sowie die darauf beruhende weitere Rechtsentwicklung waren Thema einer Fortbildung.

Wir informieren uns fortlaufend, um unseren Auftraggebern kompetent zur Seite stehen zu können!