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ARTIKEL ÜBER GEWERBEGEBIET HAMMERMÜHLE IN MOSSBACH IM ONETZ

ARTIKEL ÜBER GEWERBEGEBIET HAMMERMÜHLE IN MOSSBACH IM ONETZ

Hier ein Auszug aus dem Artikel „Gewerbegebiet Hammermühle: Bebauungsplan zur Erweiterung nimmt Formen an“ im Onetz vom 15.04.2024

„In der vergangenen Sitzung des Marktgemeinderates Moosbach rückt vorab die Aufstellung eines Bebauungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets Hammermühle an der Staatsstraße Moosbach-Pleystein in den Fokus. Eine Architektin informiert.

von Peter Garreiss

Das Gewerbegebiet Hammermühle soll durch mehr als einen Hektar Waldfläche (siehe hinterer Teil des Bildes) erweitert werden.

Nachdem die Grundstücksflächen im Gewerbegebiet Hammermühle bereits ausverkauft sind, beabsichtigt der Markt Moosbach nochmals 1,16 Hektar vom Staatsforst als Industriegebiet auszuweisen. Das Gelände nannte sie 201 Meter lang und 52 Meter tief. Kaufinteressenten für das gesamte Gelände gebe es bereits. Da der bestehende ältere Flächennutzungs- und Landschaftsplan für die Fläche des Vorhabens noch ein ehemaliges gemeindefreies Gebiet ausweist, muss dieser in einem Parallelverfahren geändert werden.

Ramona Nübler vom Architekturbüro Neidl+Neidl aus Sulzbach-Rosenberg informierte die Räte über das Vorhaben und stand Rede und Antwort. Sie erklärte, dass der neue Bebauungs- und Grünordnungsplan die Gestaltung der zulässigen Haupt- und Nebengebäude in Hinblick auf deren Höhe, Dachausbildung und Fassadengestaltung regle. Das bedeute höchstens drei Vollgeschosse mit maximal zwölf Meter Höhe. Aufgrund der Nähe zum direkt nördlich anschließenden Gewerbegebiet Hammermühle muss keine vollständig neue Erschließungsstraße, sondern nur ein kurzer Anschluss an die vorhandene erstellt werden.

Einige Festsetzungen zur Grünordnung, Immissionsschutz und dem Thema „Grund- und Oberflächenwasser“ müssen getroffen werden, um potentielle negative Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu begrenzen. Nübler wies darauf hin, dass im Osten des Geltungsbereiches ein Schutzwald erhalten werden muss. Vor Ablauf von zehn Jahren dürfe das in diesem Bereich ausgewiesene Baufenster nicht in Anspruch genommen werden.

Grünfläche mit Hecken

Am westlichen Rand, so Nübler, sei eine Grünfläche mit Heckenstruktur und Einzelgehölzen vorzusehen, welche gleichzeitig als interne Ausgleichsfläche angerechnet werden kann und somit den Ausgleichsbedarf reduziere. Der Marktgemeinderat billigte den derzeitigen Vorentwurf und beschloss die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.“

Hier geht’s zum ganzen Artikel „Gewerbegebiet Hammermühle: Bebauungsplan zur Erweiterung nimmt Formen an“ im Onetz vom 15.04.2024